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Künstliche Intelligenz (KI, engl. auch AI für Artificial Intelligence): Mit Künstlicher Intelligenz werden Technologien beschrieben, die kognitive Kompetenzen imitieren, zu denen bisher nur Menschen fähig waren. Dazu zählt zum Beispiel strategisches Denken oder sprachliche Fähigkeiten. Oft können dadurch Mitarbeitende bei repetitiven und zeitaufwändigen Tätigkeiten unterstützt werden, die zuvor viel Aufmerksamkeit erforderten. KI, die heute eingesetzt wird, löst konkrete Probleme in einem fest beschriebenen Setting mit Methoden, „die für die jeweiligen Anforderungen entwickelt und optimiert werden“ [1] (sog. schwache KI, engl. weak AI/narrow AI) und versuchen nicht den Menschen zu imitieren (sog. starke KI). Die Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz reicht bis in die 1930er zurück, sinnvoll wurden die Systeme jedoch erst mit der großen Datenverfügbarkeit und Rechenleistung der letzten Jahre.
Maschinelles Lernen (ML): Maschinelles Lernen ist ein Teilbereich von Künstlicher Intelligenz. Es wird oft Synonym mit KI verwendet, stellt allerdings nur ein wichtiges Teilgebiet dar, in welchem Zusammenhänge aus Daten selbständig gelernt werden. Drei Arten gibt es dabei:
Deep Learning (DL, dt.: mehrschichtiges/tiefes Lernen): Deep Learning ist eine Methode des Maschinellen Lernens, bei der ein Algorithmus mithilfe von künstlichen neuronalen Netzen lernt, Zusammenhänge in besonders großen Datenmengen zu erkennen bzw. abzubilden.
Künstliche neuronale Netze: Diese orientieren sich am menschlichen Gehirn, um auf ähnliche Weise komplexe Zusammenhänge abbilden zu können. Einfache Operationen werden von einzelnen Neuronen durchgeführt. Werden diese zu hunderten, tausenden oder mehr zusammengehängt, können gemeinsam sehr komplexe Zusammenhänge gelernt und abgebildet werden.
So funktioniert’s:
Eine Art KI-Systeme zu betrachten, ist als sogenannter Softwareagent. Dieser nimmt (wie der Mensch) auch bestimmte Aspekte der Umwelt wahr und wirkt sich wiederum auf diese aus (s. Abbildung). Der Unterschied zum Menschen: Das KI-System wird durch Sensorik in Maschinen, ERP-Systemen, Customer-Relationship-Management-Systemen bis hin zu Internet-Daten gespeist. Mittels mathematischer und informatischer Methoden können KI-Systeme dann folgende Funktionen erfüllen:

© VDMA Bayern
Der Leitfaden „Künstliche Intelligenz – Potenziale und Umsetzungen im Mittelstand“ vom VDMA Bayern geht ausführlicher auf die Punkte ein und hilft bei der Umsetzung von KI in mittelständischen Unternehmen. Einer der Autor*innen ist unser KI-Trainer Marcus Röhler vom Fraunhofer IGCV.
Quelle: [1] Leitfaden Künstliche Intelligenz – Potenziale und Umsetzungen im Mittelstand der Projektpartner VDMA Bayern, Fraunhofer IGCV und Technische Universität München (2020)
Die Ausgangsthese: Die beinahe 60 Jahre alte, hierarchisch-sequenzielle Vorgehenslogik ist nicht mehr für heutige Produktionssysteme geeignet. Entsprechend wird eine Anpassung der alten Denk- und Vorgehensweisen bei der Einführung von PPS-Systemen notwendig. Professor Schneider entwarf für diese Anpassung einen Vorschlag einer hybriden PPS, die einen zentralen softwaregestützten High-Level-Planungsansatz mit einem dezentralen Steuerungsansatz verbindet. Diesen neuartigen Lösungsbaustein, den sogenannten „Obeya“, konnten die Teilnehmenden unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts live in der Lern- und Musterfabrik besichtigen.
Was ist ein PPS-System?
Unter Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen (PPS-Systemen) werden Softwaresysteme verstanden, die den Anwender in der operativen Planung und Steuerung des Produktionsgeschehens unterstützen und die damit verbundene Datenverwaltung übernehmen. Das PPS-Modul erlaubt u. a. Fertigungsaufträge, Kapazitäten, Termine und Maschinen im Blick zu behalten und versucht den Zielkonflikt zu bewältigen, einerseits Kapazitäten optimal auszulasten und andererseits eine hohe Flexibilität bei niedrigen Kosten sicherzustellen. Das Ziel: die Realisierung kurzer Durchlaufzeiten, die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten, die Gewährleistung eines optimalen Bestands sowie die wirtschaftliche Nutzung der verfügbaren Betriebsmittel.
Das Problem: Systemgestaltung ist heute nicht Aufgabe der PPS
Doch wo liegt die Problematik? Entscheidende Parameter, wie die Verteilung und Terminierung der Aufträge (Planungsvorgehen) des zu steuernden Produktionssystems werden Professor Schneider zufolge nicht hinterfragt. Denn das passende PPS-Konzept wird auf Basis von Faktoren wie der Art des Teileflusses, der Material- und Produktkomplexität und der Schwankungen des Kundenbedarfs ausgewählt, mit der Zielstellung, die IST-Situation möglichst detailgetreu abzubilden.
„Dass wir die Systemgestaltung nicht als Teil des PPS-Systems verstehen, kann Auslöser eines erheblichen Potenzialverlustes sein“, so Prof. Schneider. Ihm zufolge wird die Komplexität der Produktion somit lediglich in das Produktionssystem verlagert. Dazu kommt die oft mangelnde Qualität der Eingangsdaten (z. B. Stücklisten) und die daraus resultierende „Fehlerfortpflanzung“ in den Datenbeständen. Betroffen sind, nach Einschätzungen von Herrn Prof. Markus Schneider, 20-30% der eingespeisten Daten – je nach Unternehmen. Zusätzlich erschweren Überplanungen der tatsächlich verfügbaren Kapazitäten sowie der Umstand, dass bis zu 95% der Durchlaufzeiten auf Basis von Arbeitsplänen grob geschätzt werden, eine termingerechte Produktion.
Lösung: Lean Factory Design
Zur Realisierung eines optimierten PPS-Systems bedarf es der vereinfachten Gestaltung des zu steuernden Systems. Als Gestaltungsansatz für die Produktionsplanung und -steuerung der Zukunft wurde in der Lern- und Musterfabrik am TZ PULS in Dingolfing eine Kommunikationszentrale (Obeya) aufgebaut. Der große Raum, japanisch „Obeya“, kombiniert analoge Lean-Methoden mit digitalen Werkzeugen (Ortungssystemen, KVP-Tools) und veranschaulicht, wie die Produktion auf Basis von Lean-Kriterien einfacher gestaltet und über Shopfloor Management dezentral gesteuert werden kann.
Folgende Maßnahmen unterstützen Sie laut Prof. Schneider, Ihr PPS-System zu verbessern:
1. Systemgestaltung als Teil der PPS
Schaffen Sie ein gesamtheitliches Systemverständnis im Unternehmen und reduzieren Sie die Komplexität zur Verbesserung der Steuerbarkeit des Systems. Essenziell hierfür sind u.a. flache Stücklisten (Auflösung der Baugruppen) sowie die Identifikation der Engpässe. Indem der Engpass geplant und die Auswirkungen auf andere Teilprozesse simuliert werden, lassen sich die tatsächlich verfügbaren Kapazitäten ermitteln und die damit einhergehende Planung vereinfachen. Zudem lassen sich Prozessprofile zur komplexitätsreduzierten Planung nutzen, anstelle von Arbeitsplänen. So entfallen unternehmenspolitische sowie für die Planung irrelevante Informationen (z. B. Vereinbarungen über Arbeitspausen) und eine ganzheitliche Betrachtung der Prozesse wird möglich. Das Resultat: Die gesamte Durchlaufzeit wird abbildbar. Gleichzeitig reduziert die Bildung von Produktfamilien die variantengetriebene Steuerungskomplexität der Systemteile. Beispielsweise lassen sich mehrere Arbeitsplätze zur U-Zelle oder Produktionsinsel zusammenfassen, sodass verzichtbare Wege vermieden und Rüstzeiten verkürzt werden.
2. Verbesserung der Datenqualität
Das Optimieren der Datenqualität ist ein dynamischer, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der sämtliche Geschäftsprozesse betrifft. Da die Aktualisierung und Pflege der Daten zumeist mit einem erheblichen Aufwand einhergehen, empfiehlt es sich bei der Pflege der Prozessprofile und der Planung zunächst auf die kritische Kette zu konzentrieren. Die kritische Kette bildet den langwierigsten Prozess ab. Lassen sich die Prozesse – und damit das Datenmanagement – der kritischen Kette beherrschen, so erfolgen, per Definition, alle weiteren Teilprozesse schneller.
3. Mit Industrie 4.0 Transparenz in Echtzeit schaffen
Nutzen Sie Industrie 4.0, um ein möglichst reales Abbild der Produktion in Echtzeit zu erhalten. Die wichtigsten Planungswerte zur Verbesserung des PPS-Moduls sind, laut Herrn Prof. Schneider, Durchlaufzeit und verfügbare Kapazität.
4. Aufbau einer Lernstrategie
Führen Sie eine Lernstrategie für das PPS-System ein, um dieses kontinuierlich zu verbessern. Ein Plan-Ist-Vergleich, bei dem geplante Werte den aktuellen Ist-Werten gegenübergestellt werden, kann hier als Lernansatz genutzt werden. Indem mögliche Ursachen für erkannte Abweichungen zu einem bestimmten Zeitpunkt identifiziert und im Shopfloor-Management in Echtzeit bereinigt werden, kann zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt der Fortschritt (Lernkurve) wiedergegeben werden. Dies ermöglicht die Ableitung von Maßnahmen zur gezielten Verkürzung der Planzeiten und zur Stabilisierung der Durchlaufzeit. Der Vorteil: Verbesserung der Termintreue und Kosteneinsparungen.
5. High-Level MRP und hybrider Steuerungsansatz mit „Obeya“
Planen Sie nur das Wichtigste. „In der Produktionsplanung immer weiter in die Detaillierung rein zu gehen, ein System immer weiter aufzusplitten und genauer planen zu müssen, das ist vermeintlich der richtige, aber eigentlich der falsche Weg“, so Prof. Markus Schneider. Es bedarf einer zentralen Produktionsplanung auf einem sehr hohen Aggregationsgrad (High-Level MRP). Gleichzeitig wird eine dezentrale Feinplanung erforderlich.
Hier finden Sie aktuelle Termine für unsere Lab- und Factory-Touren
Im ersten Halbjahr 2020 stiegen allein die Transaktionen mit der Girocard auf 2,59 Milliarden (1. Halbjahr 2019: 2,14 Milliarden). Ein weiterer Grund für den Anstieg der Girocard-Transaktionen ist das bequeme kontaktlose Bezahlen: 50 Prozent aller Girocard-Zahlungen wurden in der ersten Jahreshälfte 2020 kontaktlos durchgeführt (1. Halbjahr 2019: 25 Prozent).[1] Ebenso nehmen die Zahlungen mit dem Smartphone (Mobile Payment) oder kontaktlose Kreditkartenzahlungen immer weiter zu.
So gehen Sie vor
Wenn Sie bisher keine Kartenzahlungen in Ihrem stationären Geschäft akzeptieren und dies ändern möchten, benötigen Sie zunächst einen Dienstleister, der Ihnen die Bezahlterminals zur Verfügung stellt und deren Betrieb ermöglicht (zugelassener Netzbetreiber). Hier kann Ihnen z. B. Ihre Hausbank einen passenden Kontakt vermitteln. Es existieren ebenso Komplettlösungen auf dem Markt, d. h. bei Kauf bzw. Miete des Terminals ist die Akzeptanz von Girocard und Kreditkarten bereits möglich, ohne dass ein zusätzlicher Vertrag geschlossen werden muss.
Bezahlterminals (POS-Terminals) werden von vielen Anbietern in den unterschiedlichsten Ausführungen (z. B. fest installiert oder tragbar) vertrieben. Bei Betrachtung der Kosten wird grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden:
1. POS-Terminals mit Grundgebühr (klassische Terminals)
Hier wird in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit mit dem Dienstleister vereinbart und die Terminals werden gemietet, d. h. es fallen Fixkosten an, auch wenn Sie keine Kartenzahlungen über das Terminal abwickeln.
2. POS-Terminals ohne Grundgebühr
Die Terminals werden gekauft und es fallen keine weiteren Fixkosten an.
Unabhängig davon fallen je Kartentransaktion variable Kosten an. Diese Kosten sind normalerweise bei Kartenterminals ohne Grundgebühr höher. Daher sollten Sie für Ihr Unternehmen genau kalkulieren, welche Option für Sie die günstigste Lösung darstellt. Wichtige Faktoren hierbei sind z. B. Ihre durchschnittliche Bonhöhe oder Ihr Gesamtumsatz.
Des Weiteren müssen Sie entscheiden, welche Karten Sie akzeptieren möchten. Wenn Sie Ihren Kunden zusätzlich zur Girocard auch Kreditkartenzahlungen anbieten möchten, sind zusätzliche Akzeptanzverträge notwendig. Diese werden zwischen Ihnen bzw. Ihrem Netzbetreiber und einem sogenannten Acquirer (spezielle, zugelassene Kreditinstitute) geschlossen, der diese Kartentransaktionen für Sie abrechnet – auch hier kann Ihre Bank Ansprechpartner und Vermittler sein. Für den Fall, dass Sie auf eine Komplettlösung zurückgreifen, ist dieser Akzeptanzvertrag meist bereits enthalten.
Zu beachten ist jedoch, dass die variablen Kosten für eine Kreditkartentransaktion im Vergleich zur Girocard deutlich höher sein können (Girocard: ca. 0,2 bis 0,3 Prozent; Kreditkarte: ca. 1,0 bis 3,0 Prozent).
Wenn Sie bereits Kartenzahlungen akzeptieren und Ihren Kunden zusätzlich die kontaktlose Variante anbieten möchten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Ihr bisheriges Terminal technisch dazu in der Lage ist. Meist wird dies durch das Kontaktlos-Symbol (dargestellt mit Wellen, ähnlich dem WLAN-Symbol) am Terminal kenntlich gemacht. Zusätzlich kann es sein, dass Ihr Gerät zwar technisch in der Lage ist, kontaktlose Zahlungen abzuwickeln, aber ggf. noch Software-Updates nötig sind. In jedem Fall hilft ein Blick in die Betriebsanleitung oder Sie kontaktieren Ihren Dienstleister.
Für den Fall, dass Ihre Terminals noch keine kontaktlosen Transaktionen technisch abwickeln können, sollten Sie auch hier Kontakt zu Ihrem Dienstleister aufnehmen und die Möglichkeiten besprechen. Neue Terminals oder die Erweiterung der bisherigen mit einem Kontaktlos-Leser sind zwei mögliche Alternativen.
Für die Akzeptanz von kontaktlosen Zahlungen mit dem Smartphone (Mobile Payment) ist keine weitere Hardware nötig, sofern der Kunde die App seiner Hausbank, Google Pay oder Apple Pay nutzt. Kontaktlose Zahlungen über die Girocard, Kreditkarten oder auch das Smartphone/die Smartwatch basieren alle auf der Near-Field-Communication-Technologie (Nahbereichskommunikation, NFC).
Zu beachten ist: Wenn der Kunde in seiner Bezahl-App eine Kreditkarte hinterlegt hat und Sie nur die Girocard akzeptieren, ist eine kontaktlose Zahlung mit dem Smartphone nicht möglich.
Sofern alle technischen Voraussetzungen für die Akzeptanz von kontaktlosen Zahlungen gegeben sind, sollten Sie vorher Ihre Mitarbeiter schulen. Informationen zur Funktionsweise von kontaktlosen Zahlungen finden Sie z. B. hier.
Das kontaktlose Bezahlen im stationären Handel wird in den nächsten Monaten und Jahren weiter zunehmen. Viele Kunden, die wegen der Coronakrise auf Bargeld verzichten und mit Karte zahlen, werden dies vermutlich auch beibehalten. Die schnelle und einfache Abwicklung bietet nicht nur Ihrer Kundschaft Vorteile, sondern auch Ihnen und Ihrem Unternehmen.
[1] https://www.girocard.eu/presse-mediathek/pressemitteilungen/2020/girocard-halbjahreszahlen-2020/
Ihr Ansprechpartner:
Nils Deichner (nils.deichner@ibi.de)
Zahlungsverfahren gibt es viele, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Ob Lastschrift, Kreditkarte oder Sofortüberweisung – Händlerinnen und Händler können da schnell den Überblick verlieren. Zudem stellt sich die Frage, welche Zahlungsverfahren am häufigsten vom eigenen Kundenkreis nachgefragt werden. Wir geben Ihnen einen Überblick und erklären, was der Status quo ist.
Grundsätzlich gilt, dass Handelsunternehmen mehrere Zahlungsverfahren anbieten sollten, um zu verhindern, dass sie Kundinnen und Kunden, die ihr bevorzugtes Verfahren nicht finden, verlieren. Bei der Auswahl sollten sich Verantwortliche in Handelsunternehmen von folgenden drei Aspekten leiten lassen:
Kundenakzeptanz
Die angebotenen Zahlungsverfahren sollten vom Kundenkreis gewünscht und nachgefragt werden. Sie sollten weit verbreitet und gegebenenfalls auch aus dem Ausland nutzbar sein. Es bringt wenig, ein Zahlungsverfahren anzubieten, das von niemandem genutzt wird.
Sicherheit
Zum einen sollte der Zahlungsprozess technisch sicher sein. Zum anderen ist für Handelnde wichtig, dass der Betrag in voller Höhe, ohne Zahlungsausfälle und möglichst schnell eingeht.
Kosten
Natürlich sind auch die Kosten des jeweiligen Zahlungsverfahrens zu berücksichtigen. Diese können nicht unerheblich hoch sein, insbesondere, wenn man auch indirekte Folgekosten berücksichtigt. Auf Kundenseite entstehen im Regelfall keine Kosten.
Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Zahlungsverfahren die großen deutschen Online-Shops ihren Kundinnen und Kunden anbieten. Einzelne Verfahren werden anschließend genauer beschrieben.
Die folgend aufgeführten Zahlungsverfahren existieren sowohl im stationären als auch im elektronischen Handel. Für letzteren wurden sie teils etwas angepasst.
Rechnung
Der Kauf auf (offene) Rechnung, also eine Zahlung nach Lieferung, besitzt im Versandhandel in Deutschland eine lange Historie. Für die Bezahlung per Rechnung spricht die enorme Akzeptanz bei den Kaufenden, bedingt durch die historisch gewachsene hohe Verbreitung. Allerdings werden Rechnungen erfahrungsgemäß manchmal verspätet oder überhaupt nicht beglichen. Um dieses Risiko zu vermeiden, gibt es Dienstleistungsunternehmen, die gegen Gebühr die Rechnungsabwicklung gegen einen Zahlungsausfall absichern. Darüber hinaus werden häufig die anfallenden internen Kosten – wie Abgleich des Zahlungseingangs mit den offenen Posten, gegebenenfalls anfallende Personalaufwände oder Telekommunikationskosten für Rückfragen bei Unklarheiten/Unstimmigkeiten – unterschätzt.
Vorkasse
Bei der Vorkasse, also einer Zahlung vor Lieferung, ist man vor Zahlungsausfällen geschützt. Viele Käuferinnen und Käufer scheuen aber davor zurück, im Internet per Vorkasse zu zahlen. Zudem ist die Zahlung per Vorkasse gegebenenfalls relativ umständlich, da die Kaufenden hierzu erst das Online-Banking ihrer Bank aufrufen (oder einen Überweisungsträger ausfüllen) und die angegebenen Kontodaten des Handelsunternehmens sowie den Verwendungszweck (z. B. Bestellnummer, Kundennummer) in das Formular übertragen müssen. Nachteilig ist zudem, dass sich einerseits bei der Übertragung der Daten Fehler einschleichen können (z. B. durch fehlerhaftes Abtippen/Abschreiben) und andererseits die Anfrage in der Regel erst dann weiterbearbeitet werden kann, wenn die Überweisung auf dem Konto eingeht. Deswegen erscheint eine Zahlung per Vorkasse für viele Kundeninnen und Kunden als unpraktisch.
Lastschrift
Der Einzug per Lastschrift ist für beide Seiten einfach und bequem. Die Kaufenden geben zur Bezahlung ihre Bankverbindung an, welche zum Einzug des Betrags genutzt wird. Allerdings haben viele Menschen Bedenken, im Internet ihre Kontodaten anzugeben. Problematisch ist zudem, dass bei Internet-Bestellungen in der Regel kein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (SEPA – Single Euro Payments Area) vorliegt, ohne das die Händlerin bzw. der Händler im Streitfall gegenüber der Bank die Rechtmäßigkeit des Einzugs nicht belegen kann. Bei der Lastschrift fallen vergleichsweise geringe Kosten an, z. B. in Form einer Buchungspostengebühr für die Kontoführung. Im Falle einer Rücklastschrift, z. B. durch einen Widerspruch des Kaufenden, können dagegen mehr oder weniger hohe Kosten auftreten. Um Rücklastschriften aufgrund nicht eingelöster oder zurückgegebener Lastschriften zu vermeiden, ist darauf zu achten, Bonitäts- und Betrugsrisiken durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs steht mit SEPA ein gesamteuropäisches Lastschriftverfahren zur Verfügung, mit dem auch Beträge von ausländischen Konten eingezogen werden können.
Kreditkarte
Zahlungen per Kreditkarte sind im stationären und im elektronischen Handel innerhalb und außerhalb Deutschlands gebräuchlich. Die hohe Sicherheit und der hohe Automatisierungsgrad der Abläufe sind neben der nationalen und internationalen Verbreitung weitere Vorteile dieser Zahlungsart. Bei einer Zahlung per Kreditkarte geben die Zahlenden ihre Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum, Kartenprüfnummer) in einem Formular an und bestätigt die Zahlung. Anschließend werden die Daten zur Autorisierung/Genehmigung an einen so genannten Kreditkartenacquirer weitergeleitet, der ggf. noch eine Abfrage des 3D-Secure-Codes (z. B. Passwort oder TAN) bei der kartenherausgebenden Bank einleitet. Bei einer erfolgreichen Autorisierung wird der eingereichte Umsatz vom Kreditkartenkonto der Kundschaft abgebucht und auf dem Konto der verkaufenden bzw. handelnden Unternehmens – abzüglich des vereinbarten Entgelts (Disagio) beim Acquirer – gutgeschrieben.
Finanzierung/Ratenkauf
Der Ratenkauf wird auch stationär wie online angeboten. Im E-Commerce haben sich aber insbesondere Verfahren durchgesetzt, bei denen der Vorgang medienbruchfrei direkt im Checkout (beim Verkaufsabschluss an der virtuellen Kasse) abgewickelt werden kann und bei denen keine Legitimation z. B. über Postident-Verfahren erforderlich ist.
Neben den bisher betrachteten „klassischen“ Zahlungsverfahren Vorkasse, Rechnung, Lastschrift und Kreditkarte, die zum Teil für den Einsatz im elektronischen Handel angepasst wurden, sind speziell für den E-Commerce neue Zahlungsverfahren entwickelt worden. Diese Verfahren werden im Folgenden als E-Payment-Verfahren bezeichnet. Vorteilhaft bei E-Payment-Verfahren ist, dass diese auf die Abwicklung von Zahlungen im elektronischen Handel abgestimmt sind und je nach Anbieter gegebenenfalls auch eine Zahlungsgarantie beinhalten. Nachteilig ist hingegen bei einigen Verfahren, dass diese bisher keine allgemeine Verbreitung/Akzeptanz bei den verschiedenen Kundengruppen erlangt haben. Die genannten Firmen und Produkte stellen keine Empfehlungen vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Augsburg dar. Die Verfahren lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien unterteilen:
Nutzerkontoabhängige Verfahren
Für diese Verfahren ist eine nutzerseitige Registrierung beim Zahlungsverfahrensanbieter erforderlich. Bei der Kontoeröffnung müssen zahlungsverkehrsrelevante Daten angegeben werden. Je nach Verfahren sind dies z. B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kontoverbindungen/Kreditkartendaten. Zur Auslösung einer Zahlungstransaktion ist keine Angabe von Konto- oder Karteninformationen nötig, sondern z. B. die Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts. Manche Kundengruppen bevorzugen diese Verfahren, weil sie ihre Kontodaten nicht gerne bei Online-Shops angeben wollen. Diese Verfahren sind weit verbreitet und sehr beliebt. Dazu zählen insbesondere PayPal, paydirekt und Amazon Pay. PayPal ist am längsten am Markt und hat eine große Nutzergruppe. Wie Abbildung 2 zeigt, bieten deswegen viele Handelsunternehmen dieses Verfahren an. paydirekt ist ein E-Payment-Verfahren der deutschen Banken und wirbt insbesondere mit dem deutschen Datenschutz. Amazon Pay ist ein Verfahren des Internet-Konzerns Amazon, das Händlerinnen und Händler auch bei ihren Shops einbinden können; die Kundschaft zahlt dann über ihr Amazon-Konto.
Nutzerkontounabhängige Verfahren
Hierbei handelt es sich um Online-Zahlungsverfahren, die keine vorherige Registrierung der Nutzenden beim Zahlungsverfahrensanbieter erfordern. Ein Beispiel ist die paysafecard. Vorab müssen jedoch Guthaben erworben werden (z. B. in Form von Seriennummern, Codes oder Karten) oder auf bestehende Karten/Konten geladen werden. Diese Verfahren sind aufgrund regulatorischer Vorschriften, unter anderem zur Geldwäschebekämpfung, nicht weit verbreitet und spielen im E-Commerce keine große Rolle.
Direktüberweisungsverfahren
Zu diesen E-Payment-Verfahren zählen z. B. giropay und Sofortüberweisung, die das Online-Banking-fähige Bankkonto der Kundschaft nutzen, um eine Online-Überweisung an das jeweilige Handelsunternehmen durchzuführen. giropay ist ein Zahlungsverfahren, das von der deutschen Kreditwirtschaft entwickelt wurde und von einer Vielzahl von Online-Banking-Nutzerinnen und -Nutzern verwendet werden kann. Hierbei wird die Kundschaft bei Abschluss der Bestellung zum Online-Banking der eigenen Bank umgeleitet. Dort wird nach dem Login ein bereits mit den Zahlungsdaten und dem Verwendungszweck vorausgefüllter Überweisungsträger bereitgestellt, der z. B. noch mit einer TAN freizugeben ist. Das Kreditinstitut übermittelt eine Auftragsbestätigung an das handelnde Unternehmen und leitet die Kundin oder den Kunden zurück in den Online-Shop. Mitarbeitende des Handelsunternehmens können sofort die Ware versenden, da giropay die Zahlung im Standardfall garantiert. Sofortüberweisung arbeitet ganz ähnlich, jedoch verläuft hier die Kommunikation der Kundschaft ausschließlich mit Sofortüberweisung und dem Handelsunternehmen. Im Unterschied zu giropay wird hier den Kaufenden nicht direkt die Online-Banking-Seite der eigenen Bank angezeigt. Aus Kundensicht stellen Direktüberweisungsverfahren eine Bezahlung vor Lieferung und somit Vorkasse-Verfahren dar, mit dem Unterschied, dass der Versand der Ware ohne ggf. tagelanges Warten auf den Zahlungseingang (wie bei der „normalen“ Vorkasse-Zahlung) erfolgen kann.
In der Regel bieten Unternehmen im Online-Handel nicht nur ein Zahlungsverfahren an, sondern ein ganzes Portfolio. Bei den Top-100-Handelsunternehmen in Deutschland liegt der Durchschnitt beispielsweise bei 5,2 angebotenen Verfahren. Aus welchen Gründen nimmt ein Unternehmen diesen Mehraufwand auf sich? Weil letztendlich die Kundschaft entscheidet, mit welchem Verfahren sie bezahlen will und nicht das Unternehmen, das die Waren anbietet. Finden die Konsumenten ihr bevorzugtes Verfahren nicht, besteht die Gefahr, dass sie zur Konkurrenz wechseln, die ja bekannter Weise im Internet nur wenige Mausklicks entfernt ist. Zudem bevorzugen unterschiedliche Kundengruppen unterschiedliche Verfahren. Um also jeder Kundengruppe bzw. jeder Person ein Verfahren bieten zu können, das für sie akzeptabel ist, und um somit unnötige Kaufabbrüche im Checkout zu vermeiden, benötigen Händlerinnen und Händler mehrere Zahlungsverfahren.
Die folgende Abbildung zeigt die Vorlieben der Kundschaft bei der Nutzung von Zahlungsverfahren. Dabei kommen PayPal (58 Prozent), Rechnung (47 Prozent), Kreditkarte (29 Prozent) und Lastschrift (28 Prozent) für die meisten in Frage. Es ist aber auch ersichtlich, dass etliche Kundengruppen bestimmte Verfahren ganz ablehnen, aber auch Vorlieben für selten genutzte Verfahren haben.
Es gibt daher auch kein perfektes Portfolio an Zahlungsverfahren, das man generell empfehlen sollte. Händlerinnen und Händler sollten vor allem die Vorlieben ihrer Kundschaft berücksichtigen. Diese können sich je nach Zielgruppe, Produktsortiment, Branche oder durchschnittlicher Höhe des Warenkorbs unterscheiden. Das angebotene Verfahrensportfolio sollte in diesem Sinn auch regelmäßig überprüft werden, denn es drängen immer wieder neue Verfahren an den Markt. Und gerade in dieser Zeit, die aufgrund der Corona-Pandemie noch stark im Umbruch ist, ist auch der Wettbewerb im Online-Handel im ständigen Wandel.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Sabine Pur (sabine.pur@ibi.de) und Nils Deichner (nils.deichner@ibi.de)
Gerade in Corona-Zeiten werden kontaktfreie Vertriebswege besonders wichtig: Die Bereitschaft, online zu bestellen, ist in der letzten Zeit gestiegen und auch der souveräne Umgang mit Online-Konferenz-Tools setzt sich durch. Für das Einführen von digitalen Vertriebslösungen vom Onlineshop bis zum Online-Akquisetermin ist genau jetzt also der richtige Zeitpunkt. Wir geben Ihnen fünf Tipps für die Digitalisierung im Vertrieb:
1. Reflektieren: Es lohnt sich, etwas Zeit für die Analyse zu nehmen: Wo sind Kundinnen und Kunden unterwegs? Welche Zielgruppe möchten wir mit welchem Sortiment erreichen? Eine strukturierte, aktuelle Website ist für die digitale Sichtbarkeit absolut zentral. Im Artikel vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel gibt es dazu hilfreiche Tipps. So ist beispielsweise ein Eintrag bei My Business von Google leicht gemacht und auch Basics in Sachen Suchmaschinenoptimierung sind schnell gelernt. Auch der Online-Check „Grow My Store“ gibt Unternehmen Tipps, um in Suchergebnissen schneller sichtbar zu werden.
2. Inspirieren lassen: Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, dass auch kleinere Unternehmen ohne Digitalisierungsexperten von digitaler Unterstützung im Vertrieb profitieren. Die Best Practice-Berichte und Beispiele zum kreativen Umgang mit Corona vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel inspirieren und zeigen unterschiedliche Möglichkeiten, einen passenden Weg zu finden, auf. Auch unser Zentrum berichtet über zwei verschiedene Projekte: Ein Großhändler, der mithilfe von Studienarbeiten eine Roadmap zur Digitalisierung inkl. Kundenportal im Onlineshop erstellen ließ und ein Landmaschinenhändler, der künftig SMS-Benachrichtigungen mit dem ERP-System verknüpft.
3. Daten sinnvoll nutzen: Anders als im persönlichen Kontakt wenden sich Kunden online bei Problemen oder Fragen seltener an das Unternehmen, sondern verlassen stattdessen die Anwendung. Wo der direkte Austausch wegfällt, können Unternehmen über Analyse-Tools beispielsweise herausfinden, bei welchen Schritten der Besuch der eigenen Website am häufigsten abgebrochen wird. Um die Unternehmensressourcen sinnvoll einzusetzen, sollten Betriebe mit den digitalen Unterstützungen beginnen, die sich einfach umsetzen bzw. implementieren lassen.
4. Mehrere Kanäle verwenden: Vom Ladengeschäft über den Online-Shop und mobile Apps bis hin zur Vernetzung mit strategischen Partnern bieten sich Unternehmen diverse Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Ebenso können sie die Reichweite von großen Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay, oder auch lokale Nachbarschaftsplattformen wie nebenan.de nutzen. Multi-Kanal-Strategien helfen nicht nur beim Vertrieb, sondern auch dabei, mit Kundinnen und Kunden in Kontakt bleiben: So können Betriebe z. B. Social Media sinnvoll nutzen, indem sie Partner und Kunden verlinken und dadurch sichtbarer werden. Youtube-Anfragen zu praktischen Fragestellungen sind z. B. in letzter Zeit stark angestiegen, was Unternehmen Potenziale zur strategischen Sichtbarkeit bietet. Auch über die aktuellen Kontaktbeschränkungen hinaus können Video-Beratungen den persönlichen Service vor Ort ergänzen: So können Interessierte die Produkte „anschauen“ und das Passende finden. Die Video-Funktion verleiht im Vergleich zum Telefonat außerdem eine persönlichere Note.
5. Unterstützung holen: Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren bieten weiterhin (Online-) Veranstaltungen an. Schauen Sie bei unseren Veranstaltungen vorbei oder nutzen Sie die aufgezeichneten Webinare des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel. Ebenso können Unternehmen kostenfrei individuelle Potenzialanalysen nutzen, bei denen unsere Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Unternehmen erarbeiten, welche Möglichkeiten die Digitalisierung zur Bewältigung aktueller Herausforderungen bietet.
Auch bei der digitalen Unterstützung des Vertriebs gilt: Rechtliche Vorgaben und IT-Sicherheit müssen unbedingt beachtet werden. Vor Cyber-Angriffe können sich Unternehmen mit der entsprechenden Infrastruktur, aktuellen Sicherheitsupdates, Datensicherung und Co. schützen. Der Handelsverband Deutschland bietet dafür eine Übersicht und Tipps.
Außerdem lohnt sich der nutzerzentrierte Blick auf Produkte, Website oder Onlineshop, um Kundenbedürfnissen gerecht zu werden: Sie müssen schnell Orientierung bieten und nicht überladen sein. Auf aktuelle Rahmenbedingungen sollten Unternehmen flexibel reagieren: Beispielsweise können sie ihre Geschäftsmodelle nachrüsten, das Sortiment anpassen und inhaltsnahe Pakete erstellen oder strategische Partner für den Vertrieb besorgen. Weitere Tipps zur Usability bietet dieser Artikel.
Nicht zuletzt müssen Betriebe ihre Mitarbeitenden bei Änderungen einbeziehen: Damit Umstellungen im Unternehmen gut verlaufen, müssen die eigenen Mitarbeitenden mit den neuen Systemen komfortabel umgehen können. Eine gute interne Kommunikationskultur hilft dabei.
Wie Industrie 4.0 die Unternehmensfinanzierung verändert
Bereits heute befassen sich immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit den Möglichkeiten der Digitalisierung in Produktion und Fertigung, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Gerade die bei den Produktionsprozessen anfallenden Daten bzw. deren Bündelung und Auswertung eröffnen ganz neue Aspekte im eigenen Geschäftsmodell. Dies betrifft unter anderem auch die Unternehmensfinanzierung. Denn Industrie 4.0 ermöglicht es, durch Vernetzung und Digitalisierung die Nutzungsdaten von Maschinen transparent zu machen. Das schafft nicht nur Raum für Prozessoptimierungen, sondern bereitet auch neuartigen Finanzierungsmodellen, wie Pay-per-Use den Weg.
So funktioniert Pay-per-Use
Das Modell besteht für gewöhnlich aus mehreren Partnern: dem Anlagenhersteller, der finanzierenden Bank und dem Endkunden bzw. Nutzer. So wird zukünftig die Beschaffung einer neuen Maschine statt wie bisher in einer Einmalzahlung oder durch Finanzierung möglichst flexibel mit einem verminderten Risiko und einem neuen digitalen, datenbasierten Zahlungsmodell erfolgen. Während klassische Finanzierungmodelle in diesem Zusammenhang meist unflexibel sind und nicht den wirklichen Bedarf der Kunden abbilden, rechnen sogenannte Pay-per-Use-Modelle grundsätzlich nur das ab, was konkret verbraucht wurde. Die Unternehmen zahlen also nicht mehr für das Produkt an sich (z. B. eine neue Produktionsmaschine), sondern für dessen Output (z. B. die produzierten Stückzahlen am Tag). So basieren Pay-per-Use-Modelle in der Industrie grundsätzlich auf einer durchgängigen Vernetzung und Automatisierung der Produktionsmaschinen.
Durch eine Internet-of-Things (IoT)-Anbindung können Maschinennutzungs- und Produktionsdaten in Echtzeit erfasst, ausgewertet und anschließend abgerechnet werden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs können in naher Zukunft die Maschinen sogar selbst die entsprechenden Zahlungen per Echtzeitüberweisung auslösen und einen direkten Zahlungsstrom (Peer-to-Peer) vom Nutzer der Maschine zum Hersteller erzeugen. Sogenannte Micropayments machen es möglich, dass eine Maschine eine andere Maschine bezahlen kann. Aktuell erfolgt die Abrechnung meist monatlich und via SEPA-Lastschrifteinzug. Zukünftig könnte für die Abwicklung solch kleinteiliger, dezentral ablaufender Prozesse bzw. Zahlungsvorgänge u. a. die Blockchain-Technologie eingesetzt werden.
Offenlegung von Produktionsdaten
Das Konzept der nutzungsbasierten Geschäftsmodelle gewinnt durch die Industrie 4.0 zunehmend an Bedeutung. Viele Hersteller von Industriemaschinen bieten in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut, den Fertigungsunternehmen zusätzlich zu den Industriemaschinen auch entsprechende Finanzierungsmodelle an, und erleichtern ihnen somit den Erwerb von Anlagen und Maschinen. Allerdings müssen die Unternehmen bereit sein, der Bank einen umfassenden und detaillierten Einblick auf die Produktionsdaten in Echtzeit zu gewähren. Nur Unternehmen, die auch bereit sind, sensible Daten zur Verfügung zu stellen, können Pay-per-Use-Modelle nutzen. Im Gegenzug erhalten sie bei Engpässen finanziellen Spielraum.
Allgemeine und branchenspezifische Vorteile von Pay-per-Use-Modellen
Die Grundidee von Pay-per-Use ist, flexibel auf wirtschaftliche Situationen reagieren zu können und die Kosten dabei variabel zu gestalten. Für die Unternehmen bietet das eine Reihe von Vorteilen.
So können bspw. Fertigungsunternehmen stets die neueste Generation einer Werkzeugmaschine nutzen, diese lediglich nach Auslastung bezahlen und gegebenenfalls bei leeren Auftragsbüchern zurückgegeben. Auf diese Weise kann eine langfristige Kapitalbindung der Unternehmen in Anlagevermögen vermieden werden. Darüber hinaus ist für dieses Finanzierungsmodell keine Bilanzierung notwendig, da die Maschine lediglich in den Besitz des produzierenden Unternehmens gelangt, die Eigentumsrechte jedoch beim Hersteller verbleiben. Das wirtschaftliche Risiko wird somit vollständig auf den Hersteller verlagert. Die Bezahlung der Anlagen erfolgt für die Fertigungsunternehmen transparent anhand einer Auslastungs- bzw. Nutzungsaufstellung der Maschinen. Zukünftige Kalkulationen und Angebote können auf Basis der tatsächlichen Minutenkosten erfolgen, welche direkt in die Stückkostenrechnung einfließen. Das ermöglicht den Unternehmen eine exakte Kalkulation der Kundenaufträge und eine minutiöse Produktionsplanung. KMU, die oftmalig Produktionsumrüstungen durchführen müssen, profitieren von der Bezahlung der Maschinen anhand ihrer tatsächlichen Auslastung. Denn der Einsatz der Maschinen kann kalkuliert und optimal angepasst werden. Besonders vorteilhaft ist die datenbasierte Kreditlösung für stark konjunkturabhängige Branchen, die regelmäßigen Produktionsschwankungen unterworfen sind. Somit ist eine Entkopplung von Konjunkturzyklen möglich.
Der Wettbewerb steht in den Startlöchern: Praxisbeispiel für Pay-per-Use-Modelle
Erste Anwendungsfälle in der Praxis gibt es bereits. Nachfolgend werden einige, zufällig ausgewählte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, exemplarisch aufgeführt. Die genannten Firmen und Produkte stellen keine Empfehlungen vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Augsburg dar.
So hat die Commerzbank AG zusammen mit dem Werkzeugmaschinen-Hersteller EMAG GmbH & Co. KG eine datenbasierte Kreditlösung entwickelt. Der „Pay-per-Use-Kredit“ ist im eigentlichen Sinne ein Investitionskredit, dessen Tilgungshöhe sich an der Auslastung der Maschine orientiert und somit die Liquidität des Nutzers schont. Die Vernetzung der Maschinen ermöglicht eine flexible Tilgungsrate, die sich an die aktuelle Liquiditätsbelastung des jeweiligen Unternehmens anpasst. Die KMB Technologie Gesellschaft für rationelle Fertigung mbh setzt die Maschinen der EMAG GmbH & Co. KG im Automotive-Sektor ein und sieht den branchentypischen Produktionsverlauf anhand des Tilgungsverlaufs der Maschinen widergespiegelt.[1] Dabei steht eine höhere finanzielle Stabilität im Vordergrund, denn die Rückzahlungsbeträge passen sich der Auslastung des Investitionsgutes an.
Der Maschinehersteller J.G. WEISSER SÖHNE GmbH & Co. bietet im Vergleich zur konventionellen Finanzierung Pay-per-Use-Lösungen an. Dabei wird die Gegenüberstellung von Produktivität und Nutzungskosten im Rahmen des Modells beworben. Die Ausstellung einer monatlichen Rechnung basierend auf der tatsächlichen Produktionszahl schont die finanzielle Belastung des jeweiligen Unternehmens.[2]
Auch die Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH bietet neben einer monatlichen Grundgebühr für ihre Anlagen das Pay-per-Use-Modell für die Nutzung ihrer Maschinen an. Somit ist ein flexibler Maschineneinsatz mit einer durchgängigen Kostenkalkulation möglich.[3]
Der C-Teile-Spezialist Würth Industrie Service GmbH & Co. KG unterstützt anhand von mit RFID-Technologie ausgestatten Behältern KMU bei ihrem Bestellprozess. So werden in den Fertigungsunternehmen leere Behälter in sogenannte iBoxen gestellt und anhand der Auswertung und Übertragung von täglich aktuellen Daten Bestellprozesse bei Würth Industrie Service automatisch angestoßen.[4]
Ausblick
Generell wird es durch die Fragmentierung der Wertschöpfungsketten künftig mehr Akteure, mehr Verbindungen und damit mehr Komplexität geben. Mit Blick auf die Zukunft lässt sich festhalten, dass die veränderten bzw. neuen Anforderungen der mittelständischen Unternehmen, mit innovativen Produkten aus dem Banking unterstützt werden können. Neuartige Wertschöpfungsprozesse treffen zunächst auf bewährte Finanzierungslösungen. Häufig fehlt hier allerdings die Passgenauigkeit von Finanzierungsanforderung und Finanzierungslösung. Diese wird künftig entscheidend für die Fähigkeit eines Unternehmens sein, um nachhaltig in die vierte Generation digitalisierter Technologie- und Automatisierungsgeräte zu investieren und Industrie 4.0 zu gestalten.
Quellen:
[1] https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/presse/pressemitteilungen/archiv1/2018/quartal_18_02/presse_archiv_detail_18_02_75466.html
[2] https://www.weisser-web.com/artery
[3] https://www.heller.biz/maschinen-und-loesungen/heller4use
[4] https://new.siemens.com/global/de/unternehmen/stories/industrie/kaestchen-mit-koepfchen.html
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Elisabeth Rung (elisabeth.rung@ibi.de) und Sabine Pur (sabine.pur@ibi.de)
Für manch ein Unternehmen bedeutet es eine große Überwindung, seine Arbeitnehmer ins Home Office zu schicken. Schließlich heißt das, die gewohnte Arbeitsweise umzustrukturieren und möglicherweise auch einen Vertrauensvorschuss an die Mitarbeitenden seitens der Vorgesetzten. Wie gewährleistet man als Arbeitgeber, dass die Mitarbeitenden problemlos miteinander kommunizieren können? Welche Programme eigenen sich dafür und welche nicht?
Im Artikel „Digitale Hilfsmittel – smarte Tools für mehr Effizienz im Mittelstand“ stellen unsere Kollegen vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin kostenfreie Programme vor, die die Arbeit im Home Office ungemein erleichtern. Darunter findet sich beispielsweise WeTransfer, womit man bequem und schnell bis zu 2 GB große Dateien teilen kann. Wenn man To-Do-Listen teilen oder Projekte zusammen mit weiteren Mitarbeitern planen möchte, benutzt man möglicherweise Asana. Weitere sinnvolle Programme und den gesamten Artikel finden Sie hier.
Ein Interview mit Andreas Schieberle, der an der Hochschule Darmstadt an der Digitalisierung von Forschungs- und Verwaltungsprozessen arbeitet, zeigt außerdem, welche Tools sich für Webkonferenzen am besten eignen. Hier geht‘s zum gesamten Interview.
Nachdem man seit Jahren an jedem Werktag um immer die gleiche Zeit aufgestanden ist, gefrühstückt hat und dann routinemäßig zur Arbeit gefahren ist, fällt es vielen Beschäftigten schwer, sich auf das Home Office umzustellen. Das tägliche Langschlafen ist verlockend, zudem scheint die Couch ein sehr ansprechender Arbeitsplatz zu sein. Aber genau dies sind Angewohnheiten, denen man nicht verfallen sollte. Regel Nummer eins beim Home Office lautet: der Routine nachgehen, als würde man tatsächlich ins Büro gehen. Ein abgetrennter Arbeitsplatz erweist sich auch als konzentrationsfördernd. Weitere nützliche Tipps finden Sie auf der Seite unserer Kollegen des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Cottbus.
Auf den ersten Blick scheint die Corona-Krise nur Probleme und Herausforderungen mit sich zu bringen. Umso wichtiger ist es, in diesen Zeiten positiv zu denken und das Beste aus der Situation rauszuholen: Da der Weg zur Arbeit entfällt, bleibt mehr Zeit, sich effektiv auf den Inhalt zu konzentrieren. Der Artikel „Arbeit in Zeiten von Corona – positive Erlebnisse ins Homeoffice bringen“ des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Usability beschäftigt sich damit, dass trotz der Arbeit aus dem Home Office und dem Fehlen persönlicher Kontakte eine gute Arbeitsatmosphäre herrschen kann und wie man auch weiterhin gut gelaunt in den Arbeitsalltag einsteigen kann.
Die Plattform Wissensdialoge sieht die aktuellen Entwicklungen aus einer anderen Perspektive: Wie das Coronavirus die Digitalisierung gezwungener Maßen weitertreibt und somit neue Chancen für die digitale Arbeitswelt mit sich bringt, lesen Sie hier.
Nutzen Sie zudem gerne unsere kostenfreien Webinare und die Webinare aus dem Mittelstand-Digital-Netzwerk bequem im Home Office oder im Büro.
Im Januar 2017 startete der deutschlandweite Rollout der kontaktlosen girocard (ehemals EC-Karte). Im Dezember 2019 waren bereits 75 Millionen von über 100 Millionen girocards mit der Kontaktlos-Funktion ausgestattet. Auch im stationären Handel steigt die Akzeptanz von kontaktlosen Zahlungen immer weiter an. Ende 2019 waren über 871.000 aktive Bezahlterminals registriert, 755.000 davon unterstützen eine kontaktlose Zahlungsabwicklung.[1]
Wie funktioniert eine kontaktlose Kartenzahlung?
Kontaktlose Zahlungen über die girocard, Kreditkarten oder auch das Smartphone/die Smartwatch basieren auf der Near-Field-Communication-Technologie (Nahbereichskommunikation, NFC). NFC ist eine Technologie, mit der Daten per Funk über eine Entfernung von wenigen Zentimetern verschickt oder empfangen werden können. Die Kommunikation, und damit der Austausch der Daten, erfolgt dabei kontaktlos. Praktisch funktioniert eine kontaktlose Kartenzahlung wie folgt:
Die Kontaktlos-Funktion wird auf Karten und Bezahlterminals durch ein Wellensymbol, das an das Symbol für WLAN erinnert, kenntlich gemacht.
Wie funktioniert eine kontaktlose Zahlung mit dem Smartphone?
Die Sparkassen und die VR-Banken bieten seit dem Sommer 2018 ihre Apps für das kontaktlose Bezahlen mit dem Smartphone an. Gleichzeitig stand auch Google Pay den deutschen Kunden zur Verfügung, Apple Pay legte im Dezember 2018 nach.
Die girocard bzw. Kreditkarte wird in den Apps der Anbieter virtuell hinterlegt. Beim Bezahlen muss dann meist nur das Smartphone durch den Kunden entsperrt werden. Die Entsperrung des Smartphones durch PIN, Fingerabdruck oder Face-ID hat zur Folge, dass in der Regel keine weitere PIN-Eingabe am Kassenterminal mehr nötig ist – auch bei Beträgen über 25 Euro bzw. 50 Euro. Die weiteren Schritte sind mit der Kartenzahlung identisch.
Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Banken in Deutschland mit Apple bzw. Google kooperieren und die Karten dieser Kreditinstitute nicht hinterlegt werden können.
Wie akzeptiere ich kontaktlose Zahlungen als Händler?
Wenn stationäre Händler ihren Kunden kontaktloses Bezahlen ermöglichen wollen, brauchen sie ein NFC-Lesegerät (Terminal), das an die Kasse angeschlossen wird. Grundsätzlich ist die notwendige Hardware in den meisten neueren Kassenterminals schon integriert, so dass auf bestehende Systeme zurückgegriffen werden kann. Bei älteren Kassenterminals, die grundsätzlich NFC-fähig sind, kann jedoch unter Umständen noch ein Software-Update notwendig sein. Bei anderen Geräten kann es sein, dass bei Lieferung die „Kontaktlos-Funktionalität“ zunächst deaktiviert ist und eine Freischaltung erforderlich ist. Sollte aber ein zusätzliches Lesegerät zum bereits vorhandenen Kassenterminal notwendig sein, so kann dies ohne Probleme gekauft oder gemietet werden.
Zur Abwicklung von girocard-Transaktionen benötigt der Händler einen Vertrag mit einem zugelassenen Netzbetreiber, der die Bezahlterminals an das girocard-System zum einen anschließt und zum anderen die Abwicklung der Transaktionen übernimmt. Hierbei hat der Händler die Möglichkeit, sich an seine Bank oder Sparkasse zu wenden, welche mit dem gewählten Netzbetreiber alle nötigen vertraglichen sowie technischen Voraussetzungen regelt. Sollen auch Kreditkarten akzeptiert werden, sind zusätzliche Akzeptanzverträge notwendig. Diese werden zwischen dem Händler und einem sogenannten Acquirer (spezielle, zugelassene Kreditinstitute) geschlossen, der diese Kartentransaktionen für den Händler abrechnet. Auch hier kann die Bank für den Händler der Ansprechpartner und Vermittler sein.
Was ist mit der Sicherheit?
Aus Kundensicht
Grundsätzlich können keine Zahlvorgänge in die eigene Tasche bzw. auf das Konto eines Betrügers umgeleitet werden. Denn zum einen werden die Geldbeträge nur durch registrierte Terminals verbucht, und zum anderen wären für die Abwicklung einer Transaktion weitere Parteien, mit den etwaig abzuschließenden Akzeptanzverträgen für eine Zahlungsabwicklung, notwendig. Hinzu kommt ein weiterer Sicherheitsmechanismus bei physischen Karten, um möglichen Missbrauch noch besser einzuschränken: Nach spätestens für kumuliert 150 Euro kontaktlos bezahlte Einkäufe sowie nach fünf kontaktlosen Bezahlvorgängen ist es dennoch notwendig, dass der zahlende Kunde seine PIN eingibt. Zusätzlich ist es bei vielen Banken möglich, bei jeder Transaktion eine Benachrichtigung z. B. per SMS oder durch eine Push-Nachricht über die App zu erhalten. So kann der Kunde bei missbräuchlichen Verfügungen sofort reagieren.
Aus Händlersicht
Bei kontaktlosen Zahlungen (egal ob girocard, Kreditkarte oder Smartphone) handelt es sich um garantierte Zahlungsverfahren für den Händler, die mit der Sicherheit herkömmlicher Karten vergleichbar ist: Zum einen funktionieren Bezahlvorgänge per NFC bzw. die Übertragung der Daten nur über eine sehr kurze Entfernung, so dass ein Auslesen der Daten durch Unbefugte schwer möglich ist. Zum anderen trägt bei missbräuchlichen Verfügungen von nicht autorisierten Zahlungen, welche die kontaktlose Bezahlung ohne PIN und Unterschrift ist, die kartenausgebende Bank das Risiko – nicht der Händler oder die Akzeptanzstelle und auch nicht der Karteninhaber (Ausnahme: Vorsatz, Betrug und grobe Fahrlässigkeit).
Ausblick
Das bargeldlose Bezahlen hat durch die Maßnahmen gegen Corona einen enormen Aufschwung erhalten. Viele Kunden, die bisher gerne mit Bargeld gezahlt haben, greifen nun meist aus Hygienegründen häufiger zur Karte. Dabei unterscheidet sich die kontaktlose Zahlung kaum von der kontaktbehafteten, also dem Einstecken der Karte in das Bezahlterminal. Allerdings sind kontaktlose Zahlungen meist deutlich schneller, hygienischer und unkomplizierter. Die Sicherheitsrisiken bei Missbrauch trägt in der Regel auch hier nicht der Kunde, Händler oder die Akzeptanzstelle. Somit stellt für viele die kontaktlose Zahlung eine sehr gelungene Alternative zum geliebten Bargeld dar.
[1] https://www.girocard.eu/presse-mediathek/pressemitteilungen/2020/girocard-jahreszahlen-2019/
Ihre Ansprechpartner*innen:
Nils Deichner (nils.deichner@ibi.de) und Sabine Pur (sabine.pur@ibi.de)
Seit dem 14. September 2019 gilt die Ende 2015 verabschiedete zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Sie hat das Ziel, den EU-Binnenmarkt zu stärken und bargeldlose Zahlungen – stationär wie online – sicherer zu machen. Eine Regelung der Richtlinie betrifft die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SKA bzw. SCA) bei elektronischen Zahlungen. Da sich die Umsetzung der neuen Anforderungen bei Online-Kreditkartenzahlungen schwerer als erwartet darstellte, hat die Finanzaufsicht BaFin bis Ende 2020 für diesen Fall eine Übergangsfrist mit einfacheren Sicherheitsbestimmungen gewährt. Jetzt gilt es allerdings, die Kartenzahlung im Online-Shop mit dem Sicherheitsverfahren 3-D Secure aufzurüsten, um noch genug Zeit zum Testen und zur Einführung zu haben, bevor die Frist abläuft.
Was ist die starke Kundenauthentifizierung?
Bei der starken Kundenauthentifizierung weisen Zahlende ihre Identität mit mindestens zwei der folgenden drei Faktoren nach:
Welche Zahlungen sind davon betroffen?
Diese Regelung betrifft elektronische Zahlungen innerhalb der EU, sowohl im stationären Bereich auch im Online-Handel.
Stationär ist die starke Kundenauthentifizierung aber gar nicht neu. Die Bezahlung mit girocard oder Kreditkarte wurde bereits vor dem 14. September 2019 durch zwei Faktoren gesichert. Hier wurden/werden durch die physische Karte das Merkmal Besitz und durch die Eingabe der PIN das Merkmal Wissen nachgewiesen.
Bei Zahlung im Internet änderte sich durch die neue Regelung aber vieles. Bisher wurde bei der Zahlung mit Kreditkarte nur das Merkmal Besitz geprüft, indem beim Checkout im Online-Shop nur die Daten der der Karte (Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer) anzugeben waren. Betrachtet man elektronische Zahlverfahren, wie PayPal, dann wurde hier nur das Merkmal Wissen (Benutzername und Passwort) abgefragt, um eine Zahlung erfolgreich abzuschließen. Dies reichte nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr aus. Allerdings gab es bei der technischen Erfüllung der Anforderungen, ein zweites Merkmal mit abzuprüfen, Probleme. Daher hat die BaFin für Zahlungen per Kreditkarte im Internet eine Übergangsfrist bis 31.12.2020 gewährt. Bis zu diesem Datum dürfen Online-Zahlungen per Kreditkarte noch ohne starke Kundenauthentifizierung, mit nur einem Merkmal ausgeführt werden. In der Zeit muss das Sicherheitsverfahren 3-D Secure eingeführt werden, das ein zweites Merkmal, neben Besitz (Kartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer) auch beispielsweise Wissen (Pin oder Passwort) abfragen, um eine Zahlung rechtssicher durchzuführen.
Gibt es hiervon Ausnahmen?
Es ist im Gesetz klar geregelt, dass grundsätzlich jeder elektronische Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung durchzuführen ist. Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. Ob diese zum Tragen kommen oder nicht, entscheidet nicht der Händler, sondern der jeweils kontoführende Zahlungsdienstleister, also in den meisten Fällen die Bank des Kunden. Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung sind in folgenden Fällen möglich:
Kunden können bei ihrem Zahlungsdienstleister Händler und andere auf eine sogenannte Whitelist, eine Liste von vertrauenswürdigen Zahlungsempfängern, setzen. Die Whitelist-Händler sind in der Regel von der starken Kundenauthentifizierung ausgenommen.
Auf eine starke Kundenauthentifizierung kann verzichtet werden, wenn der Einzelbetrag einer Online-Zahlung nicht größer als 30 € und der einer stationären kontaktlosen Kartenzahlung nicht größer als 50 € ist. Zudem gilt aber, dass seit der letzten starken Kundenauthentifizierung insgesamt online nicht mehr als 100 € und stationär kontaktlos nicht mehr als 150 € mit diesem Zahlungsmittel bezahlt wurden bzw. die Anzahl der aufeinanderfolgenden (Online-)Zahlungen nicht größer als fünf ist. Dann wird wieder eine starke Kundenauthentifizierung durchgeführt und die Ausnahmeregel gilt erneut, bis die gerade genannten Schwellenwerte erreicht wurden.
Bei der Erstellung, Auslösung und Änderung von wiederkehrender Zahlungen, sprich Daueraufträgen, ist eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich. Bei den weiteren Zahlungen innerhalb einer solchen Serie ist dies nicht mehr der Fall.
Bei jeder Überweisung und Kartenzahlungen wird vom Zahlungsdienstleister untersucht, ob hier ein Betrugsrisiko vorliegt. Ist das Risiko dafür gering und überschreitet der Zahlungsdienstleister eine vom Betrag und Zahlungsverfahren abhängige bestimmte Betrugsrate nicht, dann kann er auf eine starke Kundenauthentifizierung bei Zahlungen bis maximal 500 € verzichten.
Was gilt es jetzt zu tun?
Die meisten Händler haben sich bereits für den Stichtag 14. September 2019 mit den neuen gesetzlichen Vorgaben vertraut gemacht. Als Hauptansprechpartner gelten Payment Service Provider bzw. Anbieter von Zahlungsverfahren und Zahlungsdienstleister. Die technisch notwendigen Anpassungen hängen vor allem von den angebotenen Zahlungsverfahren ab. Dabei ist die Lastschrift von den Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung ausgenommen. Die Zahlungsverfahren Rechnung und Vorkasse werden losgelöst von der eigentlichen Bestellung abgewickelt und sind nicht Teil des Bezahlprozesses im Online-Shop. Nutzt der Kunde eines dieser beiden Verfahren, führt er eine Überweisung aus. Die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung müssen daher von der Bank des Kunden sichergestellt werden. Wenn Sie als Online-Händler aber Kreditkartenzahlungen akzeptieren, müssen diese bis zum 31. Dezember 2020 mit dem Sicherheitsverfahren 3-D Secure abgesichert werden. Hierfür sollten Sie sich an Ihren Payment Service Provider und/oder Kreditkartenacquirer wenden. Nachdem die technischen Anpassungen erfolgt sind, ist es wichtig, alle Prozesse und Funktionen ausführlich zu testen und die Kunden über die Änderungen zu informieren. Auch der Kundensupport sollte die neuen Bezahlprozesse kennen, um bei Nachfragen der Kunden entsprechend vorbereitet zu sein. Zu guter Letzt sollten noch die AGB und die Datenschutzerklärungen geprüft werden, ob es hier noch Anpassungen braucht.
Die starke Kundenauthentifizierung verändert den Zahlungsverkehr, besonders im Online-Handel. Die Prozesse werden für die Kunden vielleicht komplizierter, aber auch deutlich sicherer. Hierbei ist es für die Händler besonders wichtig, sich intensiv mit dem Thema zu befassen, um ihren Kunden auch langfristig ein angenehmes Einkaufserlebnis bieten zu können.
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Ihre Ansprechpartner:
Ernst Stahl (ernst.stahl@ibi.de) und Nils Deichner (nils.deichner@ibi.de)