Der Leitfaden „Lernen für den Produktionsarbeitsplatz“ ist aus der Auswertung verschiedener Literatur und Erfahrungen sowie Interviews mit Expert:innen entstanden und richtet sich an Führungskräfte in der Produktion. Er bietet einen strukturierten Überblick über verschiedene Methoden und Ansätze, welche es ermöglichen Lernen direkt in den Arbeitsablauf zu integrieren. Dabei handelt es sich um Vorgehensweisen, bei denen das Lernen nahe an der regulären Arbeit stattfindet, sodass der Wissenstransfer nicht zeitlich versetzt erfolgt. So wird sichergestellt, dass gelernte Inhalte direkt angewendet und vertieft werden können.
Auch die Anwendung und Praxis wird genau beschrieben. Denn die genannten Ansätze sind nicht nur theoretische Konzepte, sondern werden durch konkrete Beispiele und Fallstudien aus der Industrie untermauert. Dies erleichtert es den Unternehmen, die Methoden auf ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen und direkt in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
Der Leitfaden liefert somit einen Methodenbaukasten, der als wertvolles Werkzeug für Unternehmen dient, die mit der Zeit gehen und wettbewerbsfähig bleiben wollen. Durch die Integration von Lernen in den Arbeitsalltag können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden stets auf dem neuesten Stand sind und ihr Wissen direkt in die Praxis umsetzen können.
Wie kann das produzierende Gewerbe dem Fachkräftemangel unter gleichzeitiger Flexibilisierung der Produktionsabläufe begegnen? Die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter (MRK) bietet Industrieunternehmen hier großes Potential. Jedoch müssen sich Anwendende im Vorfeld mit den möglichen Gefahren der Applikation auseinandersetzen und u. a. eine Risikobeurteilung durchführen.
Der im Vorgängerprojekt „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Augsburg“ veröffentlichte kostenfreie „Leitfaden für den ortsflexiblen Einsatz von kollaborativen Robotern“ stellt hier einen konkreten Ablaufplan dar.
Im Rahmen des beschriebenen Anwendungsfalls „Automatisierter Lackauftrag mittels Cobot“ werden die einzelnen Schritte des Leitfadens durchlaufen. Dabei werden Maßnahmen zur Risikominderung von potenziellen Gefahren aufgezeigt und ein Hinweis zur Durchführung von Kraft- und Druckmessungen gegeben. Der vorliegende Praxisbericht zeigt exemplarisch einen risikotechnisch bewerteten Anwendungsfall, der als Orientierungshilfe für zukünftige Automatisierungsprojekte eingesetzt werden kann.
Werfen Sie jetzt einen Blick in den Bericht und erfahren Sie, wie auch in Ihrem Unternehmen die erfolgreiche MRK-Integration funktionieren könnte!
In Zeiten des demographischen Wandels bietet die Automatisierung von Produktionsabläufen enormes Potential, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gleichzeitig hat die MRK in den vergangenen Jahren immense Fortschritte gemacht. Die Vorteile des kollaborativen Arbeitens liegen auf der Hand: Unternehmen, die ihre Fertigungsabläufe bereits automatisiert haben, profitieren von verbesserter Produktivität und Qualität ebenso wie Erstanwendende.
Gerade in mittelständischen Unternehmen ist diese Technologie jedoch noch wenig verbreitet. Deshalb haben das Fraunhofer IGCV und der VDMA Bayern im Vorgängerprojekt „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Augsburg“ den kostenfreien „Leitfaden für den ortsflexiblen Einsatz von kollaborativen Robotern“ veröffentlicht. Auf 40 Seiten werden die wichtigsten Schritte von der Eignungsprüfung bis zur Umsetzung einer MRK-Anwendung erläutert, zusätzliche Hilfsdokumente wie Vorlagen und Checklisten sind im Leitfaden verlinkt.
Da die Autor:innen neben den theoretischen Inhalten alle Fragestellungen auch praxisnah beantworten und Informationen anwenderfreundlich aufbereiten wollten, sind in den Leitfaden der Erfahrungsschatz und die Expertise von über 25 Unternehmen und Einrichtungen eingeflossen, die sich im Expertennetzwerk „Robotik für den Mittelstand“ engagieren.
Befragt wurden zum einen Entscheider:innen in Betrieben des Bauhandwerks, die realistische Einblicke in die Organisation von Lernen gaben. Zum anderen wurden Interviews mit Expert:innen geführt, die sich seit vielen Jahren sowohl intensiv mit der Zielgruppe als auch mit Themen rund um digitales Lernen befassen und einen branchenbezogenen und/oder didaktischen Hintergrund haben.
Der neue Leitfaden „E-Learning im Bauhandwerk“ gibt Handwerksbetrieben Empfehlungen, wie sie im eigenen Unternehmen zukünftig Lernen, Qualifizieren und Informieren sinnvoll integrieren können. Anbieter von Fachinformationen und Weiterbildungen erhalten eine Hilfestellung, ihre digitalen Formate passgenau auf das Handwerk auszurichten.
In der Qualifizierung und Weiterbildung werden digitale Formate zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen. Gerade durch den Digitalisierungsschub aufgrund der Corona-Pandemie ist aktuell der richtige Zeitpunkt, um digital gestütztes Lernen anzugehen.
Der Leitfaden gibt dafür in jedem Abschnitt handliche Empfehlungen, die direkt aus der Studie abgeleitet wurden. Ein klares Fazit: Damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt wird, müssen Qualifizierung und Weiterbildung strategisch verankert und klare Verantwortlichkeiten vergeben werden.
Seit dem 14. September 2019 gilt die Ende 2015 verabschiedete zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Sie hat das Ziel, den EU-Binnenmarkt zu stärken und bargeldlose Zahlungen – stationär wie online – sicherer zu machen. Eine Regelung der Richtlinie betrifft die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SKA bzw. SCA) bei elektronischen Zahlungen. Da sich die Umsetzung der neuen Anforderungen bei Online-Kreditkartenzahlungen schwerer als erwartet darstellte, hat die Finanzaufsicht BaFin bis Ende 2020 für diesen Fall eine Übergangsfrist mit einfacheren Sicherheitsbestimmungen gewährt. Jetzt gilt es allerdings, die Kartenzahlung im Online-Shop mit dem Sicherheitsverfahren 3-D Secure aufzurüsten, um noch genug Zeit zum Testen und zur Einführung zu haben, bevor die Frist abläuft.
Was ist die starke Kundenauthentifizierung?
Bei der starken Kundenauthentifizierung weisen Zahlende ihre Identität mit mindestens zwei der folgenden drei Faktoren nach:
Welche Zahlungen sind davon betroffen?
Diese Regelung betrifft elektronische Zahlungen innerhalb der EU, sowohl im stationären Bereich auch im Online-Handel.
Stationär ist die starke Kundenauthentifizierung aber gar nicht neu. Die Bezahlung mit girocard oder Kreditkarte wurde bereits vor dem 14. September 2019 durch zwei Faktoren gesichert. Hier wurden/werden durch die physische Karte das Merkmal Besitz und durch die Eingabe der PIN das Merkmal Wissen nachgewiesen.
Bei Zahlung im Internet änderte sich durch die neue Regelung aber vieles. Bisher wurde bei der Zahlung mit Kreditkarte nur das Merkmal Besitz geprüft, indem beim Checkout im Online-Shop nur die Daten der der Karte (Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer) anzugeben waren. Betrachtet man elektronische Zahlverfahren, wie PayPal, dann wurde hier nur das Merkmal Wissen (Benutzername und Passwort) abgefragt, um eine Zahlung erfolgreich abzuschließen. Dies reichte nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr aus. Allerdings gab es bei der technischen Erfüllung der Anforderungen, ein zweites Merkmal mit abzuprüfen, Probleme. Daher hat die BaFin für Zahlungen per Kreditkarte im Internet eine Übergangsfrist bis 31.12.2020 gewährt. Bis zu diesem Datum dürfen Online-Zahlungen per Kreditkarte noch ohne starke Kundenauthentifizierung, mit nur einem Merkmal ausgeführt werden. In der Zeit muss das Sicherheitsverfahren 3-D Secure eingeführt werden, das ein zweites Merkmal, neben Besitz (Kartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer) auch beispielsweise Wissen (Pin oder Passwort) abfragen, um eine Zahlung rechtssicher durchzuführen.
Gibt es hiervon Ausnahmen?
Es ist im Gesetz klar geregelt, dass grundsätzlich jeder elektronische Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung durchzuführen ist. Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. Ob diese zum Tragen kommen oder nicht, entscheidet nicht der Händler, sondern der jeweils kontoführende Zahlungsdienstleister, also in den meisten Fällen die Bank des Kunden. Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung sind in folgenden Fällen möglich:
Kunden können bei ihrem Zahlungsdienstleister Händler und andere auf eine sogenannte Whitelist, eine Liste von vertrauenswürdigen Zahlungsempfängern, setzen. Die Whitelist-Händler sind in der Regel von der starken Kundenauthentifizierung ausgenommen.
Auf eine starke Kundenauthentifizierung kann verzichtet werden, wenn der Einzelbetrag einer Online-Zahlung nicht größer als 30 € und der einer stationären kontaktlosen Kartenzahlung nicht größer als 50 € ist. Zudem gilt aber, dass seit der letzten starken Kundenauthentifizierung insgesamt online nicht mehr als 100 € und stationär kontaktlos nicht mehr als 150 € mit diesem Zahlungsmittel bezahlt wurden bzw. die Anzahl der aufeinanderfolgenden (Online-)Zahlungen nicht größer als fünf ist. Dann wird wieder eine starke Kundenauthentifizierung durchgeführt und die Ausnahmeregel gilt erneut, bis die gerade genannten Schwellenwerte erreicht wurden.
Bei der Erstellung, Auslösung und Änderung von wiederkehrender Zahlungen, sprich Daueraufträgen, ist eine starke Kundenauthentifizierung erforderlich. Bei den weiteren Zahlungen innerhalb einer solchen Serie ist dies nicht mehr der Fall.
Bei jeder Überweisung und Kartenzahlungen wird vom Zahlungsdienstleister untersucht, ob hier ein Betrugsrisiko vorliegt. Ist das Risiko dafür gering und überschreitet der Zahlungsdienstleister eine vom Betrag und Zahlungsverfahren abhängige bestimmte Betrugsrate nicht, dann kann er auf eine starke Kundenauthentifizierung bei Zahlungen bis maximal 500 € verzichten.
Was gilt es jetzt zu tun?
Die meisten Händler haben sich bereits für den Stichtag 14. September 2019 mit den neuen gesetzlichen Vorgaben vertraut gemacht. Als Hauptansprechpartner gelten Payment Service Provider bzw. Anbieter von Zahlungsverfahren und Zahlungsdienstleister. Die technisch notwendigen Anpassungen hängen vor allem von den angebotenen Zahlungsverfahren ab. Dabei ist die Lastschrift von den Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung ausgenommen. Die Zahlungsverfahren Rechnung und Vorkasse werden losgelöst von der eigentlichen Bestellung abgewickelt und sind nicht Teil des Bezahlprozesses im Online-Shop. Nutzt der Kunde eines dieser beiden Verfahren, führt er eine Überweisung aus. Die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung müssen daher von der Bank des Kunden sichergestellt werden. Wenn Sie als Online-Händler aber Kreditkartenzahlungen akzeptieren, müssen diese bis zum 31. Dezember 2020 mit dem Sicherheitsverfahren 3-D Secure abgesichert werden. Hierfür sollten Sie sich an Ihren Payment Service Provider und/oder Kreditkartenacquirer wenden. Nachdem die technischen Anpassungen erfolgt sind, ist es wichtig, alle Prozesse und Funktionen ausführlich zu testen und die Kunden über die Änderungen zu informieren. Auch der Kundensupport sollte die neuen Bezahlprozesse kennen, um bei Nachfragen der Kunden entsprechend vorbereitet zu sein. Zu guter Letzt sollten noch die AGB und die Datenschutzerklärungen geprüft werden, ob es hier noch Anpassungen braucht.
Die starke Kundenauthentifizierung verändert den Zahlungsverkehr, besonders im Online-Handel. Die Prozesse werden für die Kunden vielleicht komplizierter, aber auch deutlich sicherer. Hierbei ist es für die Händler besonders wichtig, sich intensiv mit dem Thema zu befassen, um ihren Kunden auch langfristig ein angenehmes Einkaufserlebnis bieten zu können.
Hier finden Sie unsere Informationsveranstaltungen zu unserem Schwerpunkt Finanzen 4.0
Ihre Ansprechpartner:
Ernst Stahl (ernst.stahl@ibi.de) und Nils Deichner (nils.deichner@ibi.de)
In der „Methodensammlung Prozessoptimierung“ werden Vorgehensweisen kurz und knapp zusammengefasst, um ohne großen Aufwand in die Verbesserung der Prozesse zu starten. Führungskräfte und Mitarbeitende erfahren, wie sie Prozesse sinnvoll dokumentieren und Schwachstellen priorisieren. Damit können sie daraufhin Lösungen entwickeln und den angestrebten Soll-Prozess beschreiben.
Die Methodensammlung dient Einsteigern der Betriebsgestaltung ebenso wie Fortgeschrittenen als übersichtliches, handliches Werkzeug, das bei der Prozessoptimierung unterstützt. Wissenschaftlich fundiert und prägnant beschrieben fügt sie sich in die weiteren Angebote zur Digitalisierung ein: Die Verbesserung von Produktionsprozessen geht zum einen oft mit digitalen Anwendungen einher, zum anderen sind klare Produktionsprozesse meist Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte.
Aufbau: Vier Schritte und 14 Methoden
Um Unternehmensprozesse zu verbessern, müssen diese erst einmal analysiert und verstanden werden. Der erste Teil zeigt in vier Schritten ganz konkret, wie Verantwortliche die Produktionsprozesse verstehen und verbessern können. Für jeden Schritt erfahren Lesende den ungefähren Zeitaufwand, welche To-dos davor erledigt sein müssen, was als Output herausspringt und welche Methoden sich für den Schritt eigenen. Das durchgehende Beispiel eines Produktionsleiters, der den Montageprozess einer Maschine besser verstehen möchte, zeigt sein schrittweises Vorgehen.
Im zweiten Teil werden 14 Methoden prägnant beschrieben, mit denen Unternehmensprozesse verbessert werden können. Die Methoden sind geordnet nach Informationsgewinnung, Prozess-Dokumentation sowie Auswertung und Analyse. Für jede Methode wird kompakt das Vorgehen, Vor- und Nachteile, Stolpersteine und ein Beispiel beschrieben. Wo nötig erhalten LeserInnen auch Links zu weiteren Informationen.
Die Methodensammlung anwenden
Die Methoden können entlang der vier Schritte der Prozessoptimierung durchgearbeitet werden, oder LeserInnen greifen sich einzelne Methoden heraus. Passend zu Ihrem Anwendungsfall oder Projektfortschritt finden Sie Tools, wie Gantt-Diagramm oder Layout-Plan oder Methoden für „weichere“ Faktoren, z. B. zur Nutzung von Mitarbeiter-Erfahrungswissen.
Hier finden Sie die Methodensammlung Prozessoptimierung zum Download
Der Praxisleitfaden „Roboter für den Mittelstand“ zeigt den technischen Aufbau und Einsatzmöglichkeiten von Leichtbaurobotern im Mittelstand. Entlang der Schritte Vorplanung, Planung und Umsetzung beschreiben die Autoren die entscheidenden Kriterien – darunter Platzbedarf und Aufgabenzuordnung, Risikoanalyse und CE-Kennzeichnung. Mit Kriterien für die Anbieterauswahl hilft der Leitfaden dabei, Roboter-Projekte erfolgreich durchzuführen. Faktoren für Kosten, Qualität und Implementierungsaufwand erleichtern den Lesenden, die Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Das Kapitel zum 3D-Druck gibt einen Exkurs, wie Teile für den Roboter und die Arbeitsumgebung schnell „einfach mal gedruckt“ werden können und zeigt die Schritte von der digitalen Zeichnung zum gedruckten Bauteil in Bildern. Im letzten Kapitel finden Sie die deutschlandweiten kostenfreien Angebote der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren zum Thema Robotik.
Auch in Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung bleibt der Mensch besonders wichtig in der Produktion. Er muss gut mit den neuen Systemen arbeiten können und darf sich nicht durch das Neue bedroht oder übergangen fühlen. Um einen Misserfolg zu vermeiden und um die Akeptanz zu erhöhen, ist die Einbindung der Beschäftigten in den Veränderungsprozess unverzichtbar. Durch frühzeitige Partizipation bekommen die Mitarbeiter die Möglichkeit, sich mit Bedenken und Verbesserungen einzubringen und sich an neue Arbeitsabläufe und Hilfsmittel zu gewöhnen. Außerdem kann auf Basis deren Erfahrungen und ihrem Vorwissen eine besonders effiziente Lösung entwickelt werden.
Der neue Leitfaden „Mitarbeiter mit ins Boot holen“ vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Augsburg macht Mitarbeitereinbindung greifbar. Neben den wichtigsten Grundlagen bietet er Ihnen verschiedene Methoden für die einzelnen Phasen im Digitalisierungsprojekt. Beispiele von Unternehmen und 10 Tipps aus der Praxis für die Praxis runden den Ratgeber ab.
Poster „10 Tipps von Unternehmen für Unternehmen“ zum Download